In der Schweiz ist die Belastung von Gebühren für die Kreditvermittlung nicht erlaubt. Die Kreditvermittlung muss also kostenlos erfolgen. Falls Ihnen dennoch Vermittlungsgebühren verrechnet werden sollten, dann wenden Sie sich besser an einen seriösen und renommierten Kreditanbieter, der sich an die geltenden Gesetze hält.
Das bei der Vermittlung von Krediten keine Gebühr verlangt werden darf, kann dem Bundesgesetz über Konsumkredit 221.214.1 entnommen werden. Es handelt sich hierbei um ein in der Schweiz geltendes Bundesgesetz, welches dem Schutz der Kreditnehmer dient. Laut Artikel 35 des Konsumkreditgesetzes gelten die folgenden Bestimmungen für die Kreditvermittlung:
1 Die Konsumentin oder der Konsument schuldet der Kreditvermittlerin für die Vermittlung eines Konsumkredits keine Entschädigung.
2 Die Aufwendungen der Kreditgeberin für die Kreditvermittlung bilden Teil der Gesamtkosten (Art. 5 und 34 Abs. 1); sie dürfen dem Konsumenten oder der Konsumentin nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.
Achten Sie also darauf, dass Ihnen bei der Aufnahme eines Privatkredits keine Vermittlungsgebühren in Rechnung gestellt werden, da die Belastung von Gebühren für die Vermittlung von Krediten gesetzlich verboten ist. Auch Bearbeitungsgebühren für Kredite sind unüblich. Einige Banken verlangen jedoch Kontospesen. Dank dem Mutuo Kreditvergleich können Sie kostenlos die besten Kreditangebote vergleichen und den passenden Privatkredit für sich finden. Es fallen selbstverständlich keine Gebühren für die Vermittlung des Kredits an.
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