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Gesetzliche Wartefrist von 14 Tagen für die Auszahlung für Privatkredite in der Schweiz

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Wartezeit Rückgaberecht Kredite

Wenn man einen Kredit beantragt und dieser bewilligt wird, möchte man normalerweise das Bargeld sofort abholen oder aufs Konto überwiesen erhalten. In der Schweiz unterstehen die Kredite jedoch dem Konsumkreditgesetz, welches eine Wartefrist von 14 Tagen vor der Auszahlung des Kredites vorschreibt. Das Konsumkreditgesetz ist für alle Kreditanbieter bindend und dient zum Schutz und zur Sicherheit der Kreditnehmer. Der Kreditnehmer kann nämlich innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Kreditantrags ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Deshalb erfolgt die Auszahlung immer erst nach Ablauf dieser Wartefrist.
Vor der Aufnahme eines Privatkredits sollten Sie also über die 14-tägige Wartefrist Bescheid wissen, um sich darauf vorbereiten zu können und keine Überraschung zu erleben. Nutzen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Wartefrist zu Ihren Gunsten und planen Sie während den 14 Tagen den Einsatz des Geldes optimal.
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Wartefrist bis zum nächsten Kredit-Antrag

Die Kredit-Banken geben keine exakten Fristen bekannt aber üblicherweise muss ein Kreditnehmer nach einem abgelehnten Kreditvertrag eine Weile warten wenn der Grund Betreibungen, Pfändungen oder Verlustscheine sind, bevor ein neuer Kredit-Antrag wieder Aussicht auf Erfolg hat. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich die Kredit-Banken in etwa an die folgenden Richtlinien halten:
Wenn alle Betreibungen bezahlt wurden, gelten in der Regel keine Wartefristen. Sobald die Lohn-Pfändungen abgeschlossen wurden, kann mit einer Wartefrist von 2 – 3 Jahren bis zum nächsten Kredit-Antrag gerechnet werden und sobald alle Verlustscheine bezahlt wurden, liegt die Wartefrist bei um die 5 Jahre. Hier finden Sie die Übersicht zu den üblichen Wartefristen bis zum nächsten Kreditantrag:

Ihre Ausgangslage empfohlene Wartefrist bis zum nächsten Kredit-Antrag

Alle Betreibungen bezahlt: Keine Wartefrist
Alle Lohn-Pfändungen abgeschlossen: 2 – 3 Jahre Wartefrist
Alle Verlustscheine bezahlt: 3-4 Jahre Wartefrist

Auch wenn keine gesetzlich vorgegebene Wartefrist existiert, werden diese Richtlinien von den Kredit-Banken üblicherweise eingehalten.
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