Ob Sie einen Kredit alleine oder mit Ihrem Partner aufnehmen, hat Einfluss auf den Kreditentscheid.
Dabei macht es einen Unterschied, ob Sie verheiratet, geschieden oder in einer nicht-ehelichen Partnerschaft leben.
Die Entscheidung, neue Möbel oder ein neues Auto anzuschaffen, wird meist nicht alleine getroffen. Aus diesem Grund sollte auch der Entschluss, einen Kredit aufzunehmen, mit dem Partner besprochen werden. Denn die gemeinsame Kreditaufnahme kann sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen. Welche das sind und wie Sie die Vorteile eines Kredites für verheiratete Ehepaare optimal nutzen, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Wenn Sie einen Kredit aufnehmen möchten und die Budgetkriterien des Bankinstitutes erfüllen, sind theoretisch keine Angaben seitens des Ehepartners nötig. Die Berechnung des Budgets erlaubt es, die Kredithöhe festzulegen, sodass Sie von vornherein wissen, ob die Situation des Gatten berücksichtigt werden soll oder nicht.
Trotzdem werden die Informationen des Ehegatten beim Ausfüllen des Kreditantrages abgefragt. Warum ist dies so?
Berücksichtigung des Partners im Falle einer Zahlungsunfähigkeit: Viele Banken verlangen die Informationen zur finanziellen Situation des Ehepartners um die Kreditwürdigkeit des Antragstellers überprüfen zu können. Stellt die Bank fest, dass der Ehepartner kreditunwürdig ist, kann die Bank den Kreditantrag ablehnen, auch wenn der Antragsteller die Budgetkriterien erfüllt.
Wenn der Ehepartner über ein regelmäßiges Einkommen verfügt und seine finanzielle Situation solide ist, profitiert der Antragsteller von verschiedenen Vorteilen, wenn er seinen Partner bei der Berechnung des Budgets berücksichtigt:
Eine gemeinsame Kreditaufnahme kann die Konditionen des aufgenommenen Kredits also beträchtlich verbessern.
Diskretion gegenüber dem Ehegatten: Die Informationen des Ehepartners dienen nur dazu, der Bank einen umfassenden und realistischen Einblick in die finanzielle Situation des Paares zu gewähren. Der Ehepartner wird keineswegs kontaktiert oder in den Kreditantrag miteinbezogen.
Im Falle einer Trennung: Geschiedene Personen werden wie ledige Personen behandelt. Das bedeutet, dass keinerlei Informationen über die finanzielle Situation des Ex-Partners nötig sind.
Lebensgefährten werden im Prinzip wie ledige Personen behandelt. Jedoch ist die Berücksichtigung der Lohnabrechnung des Partners bei der Budgetberechnung hilfreich, da dadurch z.B. die Miete geteilt werden kann.
Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, haftet Ihr Partner nicht für die Kreditraten mit. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn Ihr Partner mitunterzeichnet, haftet er mit. Unterzeichnet er nicht, haften Sie alleine für den Kredit.
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